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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sämtliche Angebote sind bis zu unserer Auftragsbestätigung freibleibend. Ein Auftrag gilt von uns erst dann als übernommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde. Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Änderungen, Sistierungen und Annullierungen von Aufträgen können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen werden.

PREISE:
Unsere Listenpreise stellen unverbindliche Richtpreise dar. Sie wurden errechnet auf Grund der zur Zeit der Erstellung des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung in Geltung stehenden Materialpreise, Löhne, Gehälter, Tarife etc. Wir sind berechtigt, die Preise anzupassen, wenn sich bis zum Auslieferungstag diese Kalkulationsgrundlage nachweislich verändert; dies auch dann, wenn bereits Vorauszahlung geleistet wurde. Preise gelten frei jeder österreichischen Empfangsstation; für andere Länder entsprechend den besonders festgelegten Vereinbarungen. Nachbestellungen werden „unfrei“ ausgeliefert. Wir sind insbesondere berechtigt, Mehrkosten wegen einer von uns nicht verschuldeten Verzögerung bei der Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung oder in Folge von ausdrücklichen Bestellerwünschen geleisteten Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit oder besonders beschleunigter Beförderung, in Rechnung zu stellen.

LIEFERZEIT:
Die Zeitangabe ist stets als angenähert, jedoch mit einer Toleranz von +/- 3 Wochen zu betrachten, es sei denn, dass wir uns ausdrücklich schriftlich verpflichtet haben, innerhalb einer bestimmten Frist oder bis zu einem bestimmten Datum zu liefern. Unvorhergesehene Hindernisse, verspätete Anlieferungen bestellter Vormaterialen und fremder Erzeugnisse, Arbeiteraufstände und Streiks bei uns und unseren Sublieferanten, sowie höhere Gewalt, entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist. Verzugsstrafen, Entschädigungsansprüche oder ein Recht zum Rücktritt von der Bestellung wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

VERSAND:
Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Zum Abschluss einer Transportversicherung, insbesondere einer Versicherung gegen die Gefahren des Krieges, Streiks und bürgerlicher Unruhen, sind wir nur verpflichtete, wenn uns der Auftraggeber dies ausdrücklich vorschreibt und sich zur Zahlung der dadurch bedingten Kosten verpflichtet. Für Verwechslungen und Beschädigungen auf dem Transportweg wird ausdrücklich jeder Ersatz ausgeschlossen. Bei Mindergewicht oder Beschädigung der Sendung ist bei der Bahn oder Post, sowie anderen Transporteuren zu reklamieren und eine amtliche Schadensbestätigung anzufordern.

GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN:
Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für uns, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Bei Unternehmen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr, durch Verbesserung oder Austausch. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung, oder sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages verlangen. Bei Unternehmen bleibt unserem Unternehmen die Wahl zwischen Preisminderung und Wandlung vorbehalten. Unternehmer müssen die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und uns diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, Mangelfolgeschäden und die Irrtumsanfechtung ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Der Kunde verpflichtet sich nachweislich, alle derzeit oder künftig von uns erstellten Gebrauchsanweisungen, Produktinformationen u.d. seinem Käufer auszuhändigen, bzw. die gleiche Verpflichtung gegenüber seinen Abnehmern zu überbinden. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Werbeaussagen über unsere Produkte zu unterlassen, die über unsere eigene Werbung hinausgehen und dadurch unsere produktrechtliche Haftung gegenüber Letztverbrauchern erweitern würden. Wir haften nur für eigene Inhalte von Werbeaussendungen, Produktinformationen und Webseiten unseres Unternehmens. Gegenlautende Einkaufsbedingungen unserer Kunden werden weder vereinbart noch anerkannt. Aus dem gegenständlichen Vertrag und allen darauf resultierenden rechtlichen Streitigkeiten findet ausschließlich materielles österreichisches Recht Anwendung. Zwingende Bestimmungen des KSchG und PHG bleiben hiervon unberührt.

RETOURWARE:
Im Onlineshop gilt ohne Angabe von Gründen für Endverbraucher ein 14-Tage-Rückgaberecht. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und eine/r unserer Mitarbeiter/innen wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Die Rücksendung von bemängelten Waren bedarf unseres vorherigen ausdrücklichen Einverständnisses. Die Rücksendung muss franko St. Andrä/Lavanttal erfolgen. Retourwaren, welche ohne unsere vorherige Zustimmung abgesendet werden, werden nicht angenommen. Das Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- oder Fertigerzeugnissen oder retour gesandten Waren erfolgt rechtmäßig nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und ist uns gesondert zu vergüten. Sollte die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden binnen einem Monat nach Rechnungslegung nicht erfolgt sein, oder auf Wunsch des Auftraggebers verschoben werden, so gilt unsere Leistung als erbracht und sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Auftraggebers einzulagern, wobei diesbezügliche Lagerkosten prompt vom Auftraggeber zu ersetzen sind. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.

ZAHLUNG:
Die Zahlungskonditionen richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste. Unsere Verkaufspreise, sowie alle Angebote und Berechnungen verstehen sich in Euro. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1 % p.m. berechnet. Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nach, oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass Mahnspesen in Höhe von € 40,00 und Inkassokosten entsprechend den Inkassoverordnungen, sowie Kosten des vorprozessualen Einschreitens eines Rechtsanwaltes entsprechend dem Rechtsanwaltstarifgesetz in Rechnung gestellt werden und verpflichtet sich der Besteller auch zur vollständigen Bezahlung dieser Nebengebühren und Kosten. Weiters erklärt sich der Besteller ausdrücklich damit einverstanden, dass kapitalisierte Zinsen und Mahn- bzw. Inkassospesen bzw. Kosten des vorprozessualen anwaltlichen Einschreitens als Hauptsachenbetrag dem Klagsbetrag aus der ursprünglichen Forderung, im Falle eines gerichtlichen Verfahrens, zugezählt werden. Wir behalten uns in jedem Fall vor, nur gegen Vorauskasse, per Nachnahme oder gegen Wechsel zu liefern. Angestellte und Vertreter unserer Firma sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn sie eine schriftliche Vollmacht zum Inkasso besitzen. Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung von Zahlungen seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht statthaft.

EIGENTUMSVORBEHALT:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Weiters verpflichtet sich der Besteller, uns im Falle eines Insolvenzverfahrens sofort zu verständigen bzw. sämtliche Schritte zur Aussonderung der sich noch in unserem Eigentum befindlichen Waren zu unternehmen und uns jeweils unverzüglich auf unser Vorbehaltseigentum hinzuweisen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er Zahlungen ein bzw. im Insolvenzfall des Käufers sind wir berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückhaltungsrechtes zu verlangen. Nach Übernahme des Kaufgegenstandes steht es nach unserem Ermessen frei, entweder den Kaufgegenstand bestmöglich zu veräußern und den erzielten Erlös dem Käufer auf noch bestehende Verpflichtungen gutzuschreiben, oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis zurück zu nehmen und den Käufer für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen angemessenen Mietpreis zu berechnen.

VERZUG:
Rechte des § 918 ABGB sind ohne Nachfrist anwendbar und zwar gleichzeitig auch auf andere, noch nicht abgewickelte Geschäfte und auf Abruflieferungen. Auch sind wir stets berechtigt, die Lieferung solange zu verweigern, bis der Käufer seine bisherig bereits eingegangenen, jedoch noch nicht erfüllten Verpflichtungen erfüllt hat.

GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand für beide Teile wird das für 9433 St. Andrä sachlich zuständige Gericht vereinbart. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen, die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungs- und Zahlungsort ist jeweils St. Andrä im Lavanttal.

GARANTIELEISTUNGEN:
Für die ersten zwei Jahre ab Lieferdatum gewähren wir für FLEXIMA Matratzen eine Vollgarantie. In dieser Zeit beheben wir alle Schäden, die auf Materialfehler zurück zu führen sind, kostenlos durch Reparatur oder Austausch. Im dritten Nutzungsjahr reduziert sich die Garantieleistung um 20 % und in den Folgejahren um jeweils 10 %, sodass im dritten Nutzungsjahr 20 %, im vierten 30 %, im fünften 40 % etc. als Kundenanteil zu berechnen sind. Alle Fahrt- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Mit unserer Garantieleistung wird die laufende Garantiezeit nicht unterbrochen, es beginnt auch keine neue Garantiefrist zu laufen.

Von unserer Garantiezusage müssen wir ausschließen: Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden – z.B. Anwendung von Gewalt, Überlastung – wenn die für die Matratzen empfohlenen Gewichtsbeschränkungen der Nutzer um mehr als 10 Prozent überschritten werden, vom Käufer durchgeführte Veränderungen etc.; Mängel, die auf natürliche Abnützung beruhen; Matratzenbezüge und –griffe, sowie andere Stoffbezüge; Verschmutzung durch Stockflecken (Schimmel).

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